Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde, ist für das geistliche und gottesdienstliche Leben verantwortlich, entscheidet über die Verwendung der finanziellen Mittel und ist
für das Personal in den Gemeinden und ihren Einrichtungen zuständig. Sie können Sich jederzeit mit Ihren Anregungen, Fragen und Ideen an die Mitglieder des Kirchenvorstandes wenden.
Kirchenvorstand Rügland
Scholl, Robert - Vertrauensmann
Seeger, Stefanie, stellvertretende Vertrauensfrau
Igel, Erna
Pfister, Robert
Straube, Elfriede
Volland, Thomas
Kirchenvorstand Unternbibert
Enzner, Irmgard - Vertrauensfrau
Wimmer, Georg - stellvertretender Vertrauensmann
Breitenbach, Silke
Härtlein, Elisabeth
Kistner, Werner
Schuster, Carmen
Treiber, Inge
Kirchenvorstandssitzungen
Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind öffentlich. Interessierte können als ZuhörerInnen an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teilnehmen. In der Regel finden unsere Sitzungen gemeinsam statt (Kirchenvorstand Rügland und Kirchenvorstand Unternbibert).
Die Kirchenvorstände leiten unsere Kirchengemeinden.
Die Sitzungen sind nach der neuen Kirchengemeindeordnung "in der Regel öffentlich". Weiter heißt es: "über Personalangelegenheiten und sonstige Gegenstände, die der Verschwiegenheit unterliegen, darf öffentlich nicht verhandelt werden."
Es gibt also einen öffentlichen und manchmal einen nichtöffentlichen Teil in den Kirchenvorstandssitzungen.
Die Termine für die Kirchenvorstandsitzungen erfahren Sie im Pfarramt und in den Abkündigungen oder hier im Veranstaltungskalender. Zu den Sitzungen sind Sie herzlich eingeladen.
Sie können jederzeit mit einem Antrag/Anliegen an den Kirchenvorstand herantreten. Entweder direkt bei einem Mitglied oder über das Pfarramt.
Wenn Sie einen Antrag, eine Anfrage etc. eingebracht haben, werden Sie automatisch verständigt, wenn diese im Kirchenvorstand behandelt wurde.
Kirchenvorstandswahlen
Alle sechs Jahre finden neue Wahlen statt, der aktuelle Kirchenvorstand ist seit 2018 und noch bis 2024 im Amt.
Fünf Mitglieder werden gewählt, ein Mitglied wird von den fünf gewählten Mitgliedern berufen.
In unseren Gemeinden ist es üblich, dass alle, die sich zur Wahl gestellt haben, auch im Kirchenvorstand mitarbeiten.
Wir sind über jede(n) froh, der sich in unseren Kirchengemeinden engagiert - auch wenn man kein Stimmrecht bei Entscheidungen hat.